Honorar und Erstattung
Abrechnungsmodalitäten
Meine diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden
grundsätzlich nach der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GeBüH 85, einfacher Höchstsatz) als
Privatliquidation abgerechnet. Alle Rezepte
werden als Privatrezept erstellt.
Die Honorare werden von Ihrer Krankenkasse übernommen,
wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung
für Naturheilkunde besitzen.
Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Beamten
in der Regel beihilfefähig. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem
Versicherungsträger.
Mein Honorar bestimmt sich nach wie vor nach der o.g. GebüH aus dem Jahr 1985, im Original zu finden auf den Seiten des Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (siehe unter Sitemap: Gebührenordnung).
Mein Honorar bestimmt sich nach wie vor nach der o.g. GebüH aus dem Jahr 1985, im Original zu finden auf den Seiten des Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (siehe unter Sitemap: Gebührenordnung).