Honorar und Erstattung


Abrechnungsmodalitäten

Meine diagnosti­schen und thera­peuti­schen Leis­tung­en wer­den grund­sätz­lich nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Heil­prak­ti­ker (GeBüH 85, ein­fach­er Höchst­satz) als Pri­vat­li­qui­da­tion ab­ge­rech­net. Alle Re­zep­te wer­den als Pri­vat­re­zept er­stellt. Die Ho­no­ra­re wer­den von Ihrer Kran­ken­kas­se über­nommen, wenn Sie pri­vat ver­sich­ert sind oder ei­ne Zu­satz­ver­sich­er­ung für Na­tur­heil­kun­de be­sitz­en. Be­hand­lungs­kos­ten für Heil­prak­ti­ker sind bei Be­am­ten in der Re­gel bei­hil­fe­fähig. Er­kun­di­gen Sie sich bitte bei Ihrem Ver­sich­erungsträger.

Mein Honorar bestimmt sich nach wie vor nach der o.g. GebüH aus dem Jahr 1985, im Original zu finden auf den Seiten des Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (siehe unter Sitemap: Gebührenordnung).